BESUCHERSORDNUNG – AI WEEK 2026

IA Spiegata Semplice S.r.l. (Steuer-Nr./MwSt.-Nr.: 08717290723, nachstehend “IASS” oder “Inhaber”) mit Hauptsitz in Altamura, Claustro Santoro Tubito Nr. 15, hat die vorliegende Allgemeine Besucherordnung erlassen, die für die Veranstaltung AI WEEK in ihren digitalen und Vor-Ort-Formen sowie in rein digitaler Form gilt, um Folgendes zu regeln:
die Verhaltensregeln für Besucher, Journalisten und alle anderen interessierten Parteien (im Folgenden gemeinsam “Interessierte” genannt), die die für die Veranstaltung bestimmten Einrichtungen oder die Webplattform betreten;
die Registrierungs-, Zugangs- und Nutzungsmodalitäten der Webplattform;
die Verarbeitung personenbezogener Daten unter vollständiger Beachtung der Verordnung (EU) 2016/679 (“DSGVO”) und des Gesetzesdekrets 196/2003 in der Fassung des Gesetzesdekrets 101/2018 (“Datenschutzgesetz”).
Begriffe und Definitionen
Produkte
: Waren und/oder Dienstleistungen, die über die Webplattform von einem Aussteller bereitgestellt werden
BenutzerJede Person, die auf die Webplattform zugreift und diese nutzt
Besucher: Jegliche Person, die die physischen Veranstaltungsorte betritt
AusstellerDie natürliche oder juristische Person, mit Ausnahme von IASS, die Produkte im Rahmen ihrer unternehmerischen, gewerblichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit physisch oder über die Web-Plattform anbietet.
VeranstaltungDie AI WEEK Veranstaltung, in ihren Präsenz-, hybriden und reinen digitalen Ausgaben.
Inhalte: Jegliche textlichen oder multimedialen Elemente, die in der Event-APP vorhanden sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Ankündigungen, Texte, Logos, Videos, Bilder, Sofortnachrichten
Minderjähriger: Person unter achtzehn (18) Jahren.


TEIL A – GESTALTUNG DER VERANSTALTUNG IN PRÄSENZFORM

Artikel 1 Besucherqualifizierung und Eintrittstitel

Alle Besucher sind bei der Registrierung verpflichtet, wahrheitsgemäße, aktuelle und vollständige Angaben zu ihrer Identität und beruflichen Tätigkeit zu machen. Falsche oder unvollständige Angaben machen die betroffene Person haftbar gemäß Artikel 495 des italienischen Strafgesetzbuches und den geltenden Vorschriften.
Der Eintrittspreis ist streng persönlich und nicht auf Dritte übertragbar. Jede Abtretung oder Übertragung des Titels, entgeltlich oder unentgeltlich, ist verboten und führt zur automatischen Annullierung des abgetretenen Titels, ohne Anspruch auf Rückerstattung für eine der beteiligten Parteien.
Das Eintrittsticket gilt für beide Tage der Präsenzveranstaltung und für die drei Tage der Online-Veranstaltung auf der AI PLAY-Plattform.
Das an den Kontrollschranken abgestempelte Eintrittsticket kann aus keinem Grund außerhalb der ausdrücklich in den Artikeln 9 und 10 dieser Regelung vorgesehenen Fälle gemäß Artikel 74 des Präsidialdekrets Nr. 633/1972 erstattet werden. Der Nachweis muss bis zum endgültigen Verlassen der Veranstaltung aufbewahrt und auf Verlangen dem Personal zur Steuerkontrolle vorgezeigt werden.
Um ermäßigte Eintrittspreise in Anspruch nehmen zu können, müssen berechtigte Personen beim Einlass einen gültigen Lichtbildausweis oder entsprechende, von den zuständigen Behörden ausgestellte und gültige Nachweise über ihre Tätigkeit vorlegen. IASS behält sich das Recht vor, die Echtheit der vorgelegten Unterlagen zu überprüfen.
Zugang für Minderjährige: Minderjährigen ist der Zutritt zur Veranstaltung nur in Begleitung eines Elternteils oder einer anderen Person gestattet, die das elterliche Sorgerecht oder die Vormundschaft ausübt. Für digitale Dienste ist die Anmeldung von Minderjährigen unter 14 Jahren die ausdrückliche und nachweisbare Zustimmung des Elternteils oder Vormunds gemäß Art. 8 DSGVO und Art. 2-quinquies der Datenschutzverordnung erforderlich.
Besuchern wird empfohlen, sich pünktlich zu der Veranstaltung, insbesondere am ersten Veranstaltungstag, deutlich vor der Öffnungszeit einzufinden, um die Akkreditierungsvorgänge zu ermöglichen. Am Eingang ist der Umtausch der Reservierung in eine physische Eintrittskarte und die Abholung des Identifikationsarmbandes und des Zugangsausweises erforderlich. Diese Vorgänge können je nach Andrang zu unterschiedlichen Wartezeiten führen.
Das Armband ist streng persönlich, nicht an Dritte abtretbar und muss während des gesamten Aufenthalts bei der Veranstaltung getragen werden. Die Abtretung des Armbands unter jeglichem Titel wird der Abtretung des Eintrittstitels gleichgestellt und hat die gleichen Folgen wie in Artikel 1.2 dieser Regeln.
Ab dem zweiten Tag der Teilnahme erfolgt der Zugang zur Veranstaltung ausschließlich gegen Vorlage des Armbands und des Ausweises, ohne dass weitere Akkreditierungsverfahren erforderlich sind.
Im Falle einer versehentlichen Beschädigung oder des Verlusts des Armbands muss der Besucher mit einem gültigen Ausweis zur Annahmestelle gehen, um die Ausstellung eines Ersatzarmbands zu beantragen. IASS behält sich das Recht vor, die Identität des Antragstellers zu überprüfen und die Substitution abzulehnen, falls begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Antrags bestehen.
Im Falle von Verlust, Beschädigung oder Zerstörung des Armbands und/oder des Ausweises ist für den Ersatz eines oder beider Artikel der Kauf eines neuen Eintrittstokens zum Verkaufspreis erforderlich, der zum Zeitpunkt des Kaufs auf der Website www.aiweek.it angegeben ist.
1.8 Upgrade des erworbenen Tickets: Der Besucher, der ein Business-Ticket erworben hat, kann ein Upgrade durch den Kauf eines neuen VIP-Tickets oder eines neuen Privilege-Tickets vornehmen. Ebenso kann der Besucher, der ein VIP-Ticket erworben hat, ein Upgrade durch den Kauf eines neuen Privilege-Tickets vornehmen. In beiden Fällen ist es möglich, eine Rückerstattung des ursprünglich erworbenen Tickets zu erhalten, indem eine entsprechende Anfrage an die E-Mail-Adresse amministrazione@iaspiegatasemplice.it gesendet wird. Die Rückerstattung erfolgt über dasselbe Zahlungsmittel, das für den ursprünglichen Kauf verwendet wurde. Die Anfrage auf Rückerstattung des ursprünglich erworbenen Tickets muss unter den oben genannten Modalitäten innerhalb von 15 Tagen nach dem neuen Kauf eingehen.
IASS behält sich das Recht vor, die Preisdifferenz innerhalb von 60 Tagen nach Aufforderung zu erstatten.
Artikel 2 Barrierefreiheit
IASS verpflichtet sich, die Barrierefreiheit der Veranstaltung zu gewährleisten, sowohl in ihrer Vor-Ort- als auch in ihrer digitalen Dimension, für Menschen mit Behinderungen im Einklang mit dem Gesetz 67/2006, dem Gesetzesdekret 82/2005 (CAD) und der Richtlinie (EU) 2019/882 zur Barrierefreiheit, umgesetzt durch das Gesetzesdekret 82/2022.
Besucher mit besonderen Barrierefreiheitsbedürfnissen werden gebeten, sich rechtzeitig vor dem Veranstaltungstag an IASS unter accessibilita@aiweek.it zu wenden, um die erforderlichen Unterstützungsmaßnahmen zu vereinbaren.
Art. 3 Verbotene Verhaltensweisen
Der unautorisierte Verkauf von Produkten im Messegelände oder an anderen Veranstaltungsorten ist strengstens untersagt. Im Falle eines Verstoßes ist IASS berechtigt: (i) die Intervention der öffentlichen Sicherheitsbehörden zu verlangen; (ii) die Eintrittsberechtigung mit sofortiger Wirkung und ohne Rückerstattungsanspruch zu widerrufen; (iii) die Schäden vor den zuständigen Gerichten geltend zu machen.
Das Rauchen ist im Messegelände und in allen überdachten Bereichen der Veranstaltung, einschließlich elektronischer Zigaretten und ähnlicher Geräte, gemäß Art. 51 des Gesetzes 3/2003 verboten. Zuwiderhandlungen werden mit einer Verwaltungsstrafe von mindestens 27,50 € bis zu einem Maximum von 275,00 € geahndet, die sich verdoppelt, wenn sie in Anwesenheit von schwangeren Frauen, Säuglingen oder Minderjährigen bis zum Alter von zwölf Jahren begangen wird. An ausgewiesenen Stellen sind Raucherbereiche vorhanden, deren Lage auf dem Lageplan der Veranstaltung angegeben ist.
Ebenfalls untersagt sind folgende Verhaltensweisen:
die Einführung von gefährlichen Gegenständen, Waffen (einschließlich unzulässiger Waffen) oder illegalen Substanzen;
jede Form von Belästigung, Diskriminierung oder aggressivem Verhalten gegenüber anderen Teilnehmern, Ausstellern oder Mitarbeitern der Veranstaltung;
die Nutzung von Geräten zur Störung von Kommunikationsnetzen;
unbefugter Zutritt zu gesperrten Bereichen;
jedes Verhalten, das gegen die öffentliche Ordnung, die guten Sitten oder die vorliegenden Verwaltunsgvorschriften verstößt.
Artikel 4 Gesundheit, Sicherheit und Präventivmaßnahmen
Die Interessenten sind verpflichtet, alle auf dem Veranstaltungsgelände geltenden Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen sorgfältig zu befolgen, einschließlich der Bestimmungen des Gesetzesdekrets 81/2008 (Gesamtdokument zur Sicherheit) und aller anderen zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden öffentlichen Gesundheitsvorschriften.
IASS behält sich das Recht vor, spezifische Gesundheitspräventionsmaßnahmen zu ergreifen, die unter angemessener Vorankündigung über die offiziellen Kanäle der Veranstaltung (Website, Bestätigungs-E-Mail, Aushänge) kommuniziert werden, falls die zuständigen Behörden diese aufgrund von Risiken für die öffentliche Gesundheit für obligatorisch oder empfehlenswert erachten.
Teilnehmer aus dem Ausland oder solche, die sich in Ländern aufgehalten haben, die spezifischen Gesundheitsprotokollen unterliegen, sind verpflichtet, vorab die Website des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten und internationale Zusammenarbeit (www.esteri.it) zu konsultieren und alle dort festgelegten Verpflichtungen einzuhalten. Die Nichteinhaltung geht zu Lasten des Betroffenen, auch im Hinblick auf die strafrechtlichen Bestimmungen, die bei falschen Angaben gelten.
IASS behält sich das Recht vor, den Zutritt zu verweigern oder Personen den Zutritt zu untersagen, die Anzeichen übertragbarer Krankheiten aufweisen oder gegen die ergriffenen Gesundheitsmaßnahmen verstoßen, unter Wahrung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und Nichtdiskriminierung.
Art. 5 Fotografie, Filmaufnahmen und Überwachung
Besuchern ist es ausdrücklich untersagt, innerhalb des Messegeländes oder der Veranstaltungsorte Fotografien, Filme oder Audioaufnahmen zu machen, es sei denn, sie verfügen über eine ausdrückliche und vorherige schriftliche Genehmigung von IASS. Dieses Verbot gilt für alle Geräte (Smartphones, Tablets, Videokameras, Kameras, Drohnen usw.).
Im Falle einer Verletzung behält sich IASS das Recht vor, seine eigenen Rechte und die Rechte der abgebildeten Personen an jedem zuständigen Gericht geltend zu machen, einschließlich des Urheberrechtsschutzes gemäß dem Gesetz Nr. 633/1941 und verwandter Rechte sowie der Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten.
Durch den Zugang zum Messegelände oder den Veranstaltungsorten erkennt der Besucher an, dass er sich an einem öffentlich zugänglichen Ort befindet und nimmt zur Kenntnis, dass IASS durch eigenes Personal oder beauftragte Fachleute allgemeine Foto- und/oder Videoaufnahmen für die Dokumentation und Promotion der Veranstaltung auf ihren offiziellen Kanälen (Website, soziale Medien, gedruckte und digitale redaktionelle Materialien) machen kann.
Falls der Besucher nicht fotografiert oder erkennbar gefilmt werden möchte, oder dies für ein minderjähriges Kind, das er begleitet, nicht wünscht, ist er verpflichtet, dies unverzüglich beim Eintritt dem zuständigen Empfangspersonal, das durch einen Ausweis gekennzeichnet ist, ausdrücklich mitzuteilen. Sollte eine solche Mitteilung ausbleiben, wird dies als Nichtausübung des Widerspruchsrechts gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 DSGVO betrachtet.
Der Besucher, der keinen Widerspruch eingelegt hat, hat keinen Anspruch auf Vergütung, Entgelt oder Entschädigung für die Nutzung des Materials gemäß Absatz 5.3, unbeschadet des Rechts auf Schutz seines eigenen Images gemäß Art. 10 des Bürgerlichen Gesetzbuches und der Artikel 96-97 des Gesetzes 633/1941.
IASS gewährleistet keine Kontrolle oder Entfernung von Inhalten, die möglicherweise von Dritten, die eigenständige Datenverantwortliche sind, auf von IASS nicht verwalteten Online-Kanälen veröffentlicht werden.
Die Außen- und Innenbereiche des Messegeländes unterliegen der Videoüberwachung zu Sicherheitszwecken. Die Verarbeitung der erhobenen Daten erfolgt unter der Verantwortung von Fiera Milano, dem für die Verarbeitung Verantwortlichen.
Art. 6 Verteilung von Werbematerialien
Unautorisierte Verteilung und/oder Verbreitung von Werbematerialien im Messeviertel oder an Veranstaltungsorten, einschließlich der digitalen Verbreitung über QR-Codes, NFC oder ähnliche Technologien, ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung von IASS untersagt.
Ein Besucher, der bei der Ausübung dieser unbefugten Tätigkeit angetroffen wird, verliert sofort seine Eintrittsberechtigung, ohne Anspruch auf Rückerstattung, und kann den zuständigen Behörden gemeldet werden.
Artikel 7 Tiere
Der Zutritt von Tieren zum Messegelände wird für jede Veranstaltung durch spezifische Bestimmungen geregelt, die über die offiziellen Kanäle bekannt gegeben werden. Ausgenommen sind Blindenführhunde und Assistenzhunde, die Menschen mit Seh-, Hör- oder Mobilitätseinschränkungen dienen und deren Zutritt gemäß Gesetz Nr. 37/1974 und Gesetz Nr. 376/1988 mit späteren Änderungen stets gewährleistet ist.
Artikel 8 Verantwortung
IASS lehnt jede Haftung für Sach- und/oder Personenschäden ab, die innerhalb des Messegeländes oder an den Veranstaltungsorten eintreten, es sei denn, die genannten Schäden sind direkt und ausschließlich auf ein Verschulden von IASS zurückzuführen, im Rahmen der Bestimmungen der Artikel 1218 ff. des Zivilgesetzbuches.
IASS übernimmt nicht die Rolle eines Verwahrers von Gegenständen, die von Besuchern mitgebracht werden, gemäß Art. 1766 ff. BGB. Daher haftet IASS nicht für mögliche Beschädigungen, Verluste oder Diebstähle, es sei denn, diese sind direkt auf eine Fahrlässigkeit von IASS zurückzuführen. Besuchern wird empfohlen, keine Wertgegenstände unbeaufsichtigt zu lassen.
IASS ist nicht verantwortlich für unwahre, irreführende oder unbefugte Informationen, die über Werbematerialien verbreitet werden, die von nicht autorisierten Dritten vertrieben werden. Solches Verhalten wird den zuständigen Behörden gemeldet.
Die Gesamthaftung von IASS gegenüber einem einzelnen Besucher übersteigt in keinem Fall den Wert des gekauften Eintrittstitels, außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von IASS.
Art. 9 Annullamento e Riprogrammazione dell'Evento
IASS behält sich das Recht vor, die in ihrem Kalender vorgesehene Veranstaltung abzusagen und/oder neu anzusetzen, und wird die registrierten Besucher mit möglichst großem Vorlauf über die offiziellen Kanäle (E-Mail, Website) informieren.
Im Falle einer Annullierung oder einer Umplanung aus Gründen, die IASS zuzurechnen sind, hat der Besucher Anspruch auf eine der folgenden Leistungen nach seiner Wahl:
Bestätigung der Gültigkeit der Eintrittskarte für das neue Datum;
Ausstellung eines gleichwertigen Eintrittstitels für eine zukünftige Ausgabe der Veranstaltung;
vollständige Rückerstattung des gezahlten Betrags bei endgültiger Stornierung innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach Mitteilung der Stornierung.
Über die in Ziffer 9.2 vorgesehene Haftung hinaus ist IASS nicht für weitere Kosten, Gebühren, Ausgaben oder Schäden haftbar, die dem Besucher entstehen (wie z. B. Reisekosten, Unterkunft, entgangener Gewinn), es sei denn, solche Schäden sind eine direkte Folge einer schweren oder schuldhaften Pflichtverletzung von IASS.
Im Falle einer Stornierung oder Verschiebung aus Gründen höherer Gewalt – einschließlich, aber nicht beschränkt auf ungünstige Wetterbedingungen, von den Behörden deklarierte Gesundheitsnotfälle, Akte öffentlicher Behörden, kriegerische Ereignisse, Naturkatastrophen – wendet IASS unter Ausschluss der Haftung für Folgeschäden und indirekte Schäden die gleichen Erstattungsmodalitäten wie in Absatz 9.2 an.
IASS haftet nicht, wenn der Besucher aus Gründen, die IASS nicht zu vertreten hat, nicht an der Veranstaltung teilnimmt. In diesem Fall sind weder eine Erstattung noch ein Schadensersatz geschuldet.
Die Liste der Beiträge und das Programm der Veranstaltung, einschließlich der Namen der angekündigten Gäste und Referenten, können im alleinigen Ermessen von IASS geändert und angepasst werden, auch kurz vor dem Datum der Veranstaltung. Die eventuelle Nichtteilnahme eines oder mehrerer angekündigter Gäste oder Referenten stellt keinen Vertragsbruch dar und berechtigt den Besucher nicht zu einer Rückerstattung, Entschädigung oder Schadenersatz.

Artikel 10 Widerrufsrecht
Aufgrund der Art der Veranstaltung AI WEEK als Dienstleistung im Bereich Freizeitaktivitäten mit einem bestimmten Leistungsdatum ist das Widerrufsrecht gemäß Art. 52 ff. des D.Lgs. 206/2005 gemäß Art. 59 Abs. 1 Buchst. n) desselben Dekrets nicht ausübbar. Die erworbene Eintrittskarte ist daher nicht erstattungsfähig, außer in den Fällen der Annullierung oder Verschiebung der Veranstaltung gemäß Artikel 9 dieser Bestimmungen.
Art. 11 Allgemeine Bestimmungen
IASS behält sich das Recht vor, den Zutritt zur Veranstaltung zu verweigern oder jede Person, die gegen diese Regeln verstößt oder sich gefährlich oder belästigend verhält, unter Wahrung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und Nichtdiskriminierung des Geländes zu verweisen.
Die vorliegende Verordnung ist in italienischer Sprache als Amtssprache abgefasst, in Übereinstimmung mit den nationalen und europäischen Rechtsvorschriften, auf die bei der Auslegung ihrer Bestimmungen Bezug genommen werden muss.
IASS behält sich das Recht vor, diese Regelung jederzeit zu ändern. Änderungen werden auf www.aiweek.it veröffentlicht, die als offizielle und aktuelle Referenz für die für die Veranstaltung geltenden Bedingungen dient. Daher werden alle Besucher gebeten, die Website regelmäßig zu konsultieren, um die geltende Version einzusehen. Änderungen werden 15 Tage nach Veröffentlichung wirksam, ausgenommen solcher, die zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich sind, die sofort wirksam werden.
Die Bedingungen dieser Verordnung, die dem Betroffenen durch die Veröffentlichung auf der Website und die Aushang am Eingang des Messegeländes zur Kenntnis gebracht werden, stellen zusammen mit den Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten den Gesamtrahmen der Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf die Veranstaltung dar.


TEIL B – REGELN FÜR DIGITALE UND VOR ORT ODER VOLL DIGITALE VERANSTALTUNGEN
Art. 12 Registrierung von Benutzern auf der Webplattform und bei den Workshops
Die der Veranstaltung gewidmete App erleichtert den Kontakt zwischen Ausstellern und Besuchern. IASS agiert als neutraler Vermittler und ist nicht Teil der Geschäftsbeziehungen, die zwischen Besuchern und Ausstellern entstehen, noch übernimmt sie die Verantwortung für die von ihnen eingegangenen Verpflichtungen, unter Beachtung des Haftungsausschlusses gemäß der Verordnung (EU) 2022/2065 (Digital Services Act – DSA).
Die Zugangsdaten zur APP sind persönlich und nicht übertragbar. Der Benutzer ist für die Aufbewahrung seiner Zugangsdaten und für alle Aktivitäten verantwortlich, die über sein Konto ausgeführt werden. Unbefugte Zugriffe sind IASS unverzüglich mitzuteilen.
Alle Benutzer sind verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße, genaue und aktuelle Informationen anzugeben. Falschdarstellungen setzen die betroffene Person den geltenden gesetzlichen Haftungen aus.
Die Weitergabe personenbezogener Daten der Nutzer an Sponsoren und Partner der Initiative – deren aktualisierte Liste unter www.aiweek.it eingesehen werden kann – ist an die Einholung der freien, spezifischen, informierten und eindeutigen Zustimmung der betroffenen Person gebunden (Art. 7 DSGVO), die bei der Registrierung über ein separates Opt-in-Feld separat eingeholt wird. Die Zustimmung kann jederzeit durch Schreiben an dpo@iaspiegatasemplice.it widerrufen werden, unbeschadet der Rechtmäßigkeit der Verarbeitung vor dem Widerruf.
Artikel 13 IT-Sicherheitsnormen
Der Nutzer sichert zu, dass alle auf die APP hochgeladenen Dateien, Dokumente, Bilder und Multimedia-Materialien frei von bösartigem Code, Viren, Malware, Spyware oder anderen Programmen sind, die Computersysteme von IASS oder Dritten beschädigen können. Der Nutzer ist verpflichtet, den aus der Verletzung dieser Verpflichtung resultierenden Schaden gemäß Artikel 2050 und 2055 des italienischen Zivilgesetzbuches vollständig zu entschädigen.
Die Nichteinhaltung der Sicherheitsmaßnahmen berechtigt IASS, den Nutzer umgehend von der Plattform und der Veranstaltung auszuschließen, ohne Anspruch auf Rückerstattung, und den Vorfall den zuständigen Behörden, einschließlich des CSIRT Italia, gemäß dem Gesetzesdekret 65/2018 und der NIS2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) zu melden.
Es ist nicht gestattet, unbefugte Zugriffe auf die Computersysteme von IASS oder Dritter über die Plattform vorzunehmen, ebenso wenig wie Reverse Engineering, unbefugtes automatisiertes Web Scraping oder die Umgehung technischer Schutzmaßnahmen, gemäß Art. 615-ter des italienischen Strafgesetzbuches und den geltenden Urheberrechtsbestimmungen.
Art. 14 Plattformverwaltung und Multimedia-Inhalte
Die Schließung und operative Änderungen der APP erfolgen nach Ermessen von IASS. Die Schließung und/oder Änderungen begründen keine Erstattungs- oder Entschädigungspflicht.
IASS behält sich das Recht vor, gemäß den im DSA festgelegten Verpflichtungen, jeglichen Inhalt, der gegen diese Vorschriften, das geltende Recht oder Rechte Dritter verstößt, ohne Vorankündigung von der Plattform zu entfernen. Die Entfernung entbindet IASS von jeglicher Verpflichtung zur Erstattung und/oder Entschädigung gegenüber dem Besucher.
Art. 15 Garantien, Haftung, höhere Gewalt und Drittseiten
IASS bemüht sich, die kontinuierliche Verfügbarkeit der Plattform während der Veranstaltungstage zu gewährleisten, kann jedoch keine Verantwortung für Unterbrechungen, Fehlfunktionen oder Nichtverfügbarkeit übernehmen, die auf technische Gründe, Wartungsarbeiten oder außerhalb seiner Kontrolle liegende Ursachen zurückzuführen sind.
Der Zugriff auf die Plattform kann im Falle einer Systemstörung, geplanter Wartungsarbeiten, dringender Reparaturen oder bei höherer Gewalt vorübergehend ausgesetzt werden. Im Falle geplanter Wartungsarbeiten verpflichtet sich IASS, über die offiziellen Kanäle eine angemessene Vorabinformation bereitzustellen.
IASS haftet nicht für die betrügerische oder rechtswidrige Nutzung von Nutzerinhalten durch Dritte.
IASS haftet nicht für: (i) entgangene Geschäftschancen oder indirekte Schäden, die dem Besucher entstehen; (ii) Schäden, die aus einer fehlerhaften oder ungeeigneten Nutzung der Plattform durch den Besucher resultieren.
Die Plattform kann Links zu Websites oder Anwendungen von Drittanbietern enthalten. IASS übt keine Kontrolle über solche Websites aus und ist nicht verantwortlich für deren Inhalte, Verfügbarkeit oder Datenschutzbestimmungen. Der Zugriff erfolgt auf ausschließliche Verantwortung des Nutzers.
Art. 16 Verantwortung des Besuchers
Der Nutzer übernimmt die volle Verantwortung für die Eigentümerschaft der Rechte an Marken, Kennzeichen, Patenten, Industriedesignmustern, Fotografien, Videos und allen Inhalten, die auf die Plattform hochgeladen oder in Chatbereiche eingegeben werden, und garantiert, keine Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte oder Rechte Dritter zu verletzen. Der Nutzer hält IASS von allen Ansprüchen, Kosten oder Schäden, die sich aus solchen Verletzungen ergeben, schadlos und stellt IASS frei.
Streitigkeiten zwischen Besuchern und zwischen Besuchern und Dritten werden direkt zwischen den Beteiligten gelöst, wobei jegliche Haftung von IASS ausgeschlossen ist.
Die Veröffentlichung von Inhalten, die gegen das Gesetz, die Moral, die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen oder Straftatbestände erfüllen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Verleumdung, Hassreden, Kinderpornografie, Verletzung der Privatsphäre anderer), ist auf der Plattform strengstens untersagt. IASS wird gemäß den Verpflichtungen des DSA Notice-and-Action-Verfahren anwenden.
IASS übernimmt keine Verantwortung für Inhalte, die von Nutzern auf ihren Profilseiten oder in Sharing-Bereichen der Plattform veröffentlicht werden, verpflichtet sich jedoch, umgehend zu handeln, um rechtswidrige Inhalte zu entfernen, die gemeldet oder identifiziert werden, gemäß den Verpflichtungen des DSA.
Artikel 17 B2B-Programm
Die im Rahmen des B2B-Programms vom Besucher angeforderten Treffen werden erst wirksam, wenn sie vom Aussteller bestätigt wurden. Zeitpläne können bis zur letzten Minute geändert werden. Für vereinbarte Treffen gibt es keine Zeitbegrenzung.
IASS ist nicht verantwortlich für die Nichteinhaltung geplanter Geschäftstreffen oder für die Ergebnisse von Verhandlungen zwischen Besuchern und Ausstellern. Jede Beziehung wird ausschließlich zwischen ihnen abgewickelt, wobei IA unter vollständiger Haftungsfreistellung in seiner Rolle als neutraler Vermittler gemäß der NISV freigestellt wird.
Artikel 18 Veröffentlichung von multimedialem Material
Durch die Annahme dieser Verordnung – die gemäß Artikel 23 DSGVO und Artikel 96 des Gesetzes Nr. 633/1941 die ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung personenbezogener Daten und zur Nutzung des Bildes darstellt – ermächtigt der Besucher IASS zur Nutzung von Bildern und Videos, die ihn zeigen, sowie aller anderen von ihm auf die Plattform hochgeladenen multimedialen Materialien.
IASS darf diese Materialien zu journalistischen, kommunikativen und kommerziellen Werbezwecken der Veranstaltung auf jedem Medium (gedruckt und digital), einschließlich Websites, sozialen Medien und redaktionellen Materialien, verwenden.
IA gewährleistet, dass die Materialien nicht in gesetzlich verbotenen Zusammenhängen oder auf eine Weise verwendet werden, die die Anstands- und die persönliche Würde des Besuchers beeinträchtigen könnte.
Die Einwilligung kann jederzeit durch schriftliche Mitteilung an dpo@iaspiegatasemplice.it widerrufen werden, ohne dass die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung davon berührt wird.
Es ist keine Vergütung für den Besucher für die Nutzung der vorgenannten Materialien vorgesehen, unbeschadet des Rechts auf Schutz seines eigenen Bildes und seiner Würde.
Absatz 19 Verarbeitung personenbezogener Daten (DSGVO)
Verantwortlich für die Verarbeitung der im Rahmen der Veranstaltung gesammelten personenbezogenen Daten ist IA Spiegata Semplice S.r.l. mit Sitz in Altamura, Claustro Santoro Tubito Nr. 15, USt-IdNr. 08717290723, E-Mail: info@aiweek.it. Der Datenschutzbeauftragte (DPO) ist unter der E-Mail-Adresse dpo@iaspiegatasemplice.it erreichbar.
Die vollständige Datenschutzerklärung (Art. 13 DSGVO), einschließlich Zwecke, Rechtsgrundlagen, Speicherfristen, Empfänger und Rechte der Betroffenen, ist unter www.aiweek.it verfügbar und wird dem Nutzer zum Zeitpunkt der Registrierung zur Verfügung gestellt.
Die betroffene Person hat das Recht auf: (i) Auskunft über ihre Daten (Art. 15 DSGVO); (ii) Berichtigung ihrer Daten (Art. 16); (iii) Löschung ihrer Daten (Art. 17); (iv) Einschränkung der Verarbeitung ihrer Daten (Art. 18); (v) Datenübertragbarkeit (Art. 20); (vi) Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21); (vii) Widerruf der Einwilligung jederzeit (Art. 7 DSGVO). Zur Ausübung dieser Rechte dpo@iaspiegatasemplice.it. Es ist auch möglich, sich bei der Datenschutzbehörde (www.garanteprivacy.it) zu beschweren.
Artikel 20 KI und KI-generierte Inhalte
In Anbetracht der Art der Veranstaltung kann IASS KI-Systeme zu organisierungsbezogenen, zur Moderation von Inhalten und zur Personalisierung des Erlebnisses einsetzen, unter Einhaltung der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Gesetz) und der Leitlinien des EDPB zur Verarbeitung personenbezogener Daten mithilfe von KI-Systemen.
Der Nutzer, der Inhalte, die mittels künstlicher Intelligenzsysteme generiert wurden, auf die Plattform hochlädt, ist verpflichtet: (i) sicherzustellen, dass diese Inhalte keine Rechte Dritter verletzen; (ii) deren Richtigkeit zu überprüfen; (iii) deren künstlich erzeugte Natur zu kennzeichnen, sofern dies nach geltender Gesetzgebung oder den Richtlinien von IASS erforderlich ist.
Die Nutzung der Plattform zur Verbreitung von Desinformationsinhalten, nicht genehmigten Deepfakes oder anderen manipulierten Materialien, die von KI-Systemen generiert wurden und die Rechte Dritter oder geltende Vorschriften verletzen, ist verboten.
Art. 21 Streitbeilegung und zuständiges Gericht
Für Besucher, die Verbraucher im Sinne des Gesetzesdekrets 206/2005 sind, ist das zuständige Gericht für Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Verordnung das Gericht des Wohn- oder Aufenthaltsortes des Verbrauchers gemäß Artikel 66-bis des Verbrauchergesetzbuches.
Bevor rechtliche Schritte unternommen werden, werden die Parteien gebeten, eine gütliche Einigung zu versuchen. Verbraucher können auch die alternativen Streitbeilegungsverfahren (ADR) gemäß Gesetzesdekret 130/2015 oder die europäische Online-Streitbeilegungsplattform (ODR) nutzen: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Für Beziehungen zwischen IASS und Ausstellern oder anderen Nicht-Verbrauchern ist das zuständige Gericht ausschließlich das am Sitz von IASS (Gericht von Bari) mit Anwendung italienischen Rechts.
Diese Verordnung unterliegt italienischem Recht. Soweit nicht ausdrücklich vorgesehen, wird auf die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches, des Verbrauchergesetzbuches und der anwendbaren europäischen Gesetzgebung verwiesen.

“AI WEEK” ist eine eingetragene Marke von IA Spiegata Semplice S.r.l. P.Iva 08717290723 Via Zara n.14, 70022 - Altamura (BA). Alle Rechte vorbehalten.

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